Nützliche Tipps
Ferien-Checkliste
Unfall/Krankheit:
Fahrzeug:
- Grüne Versicherungskarte
- Europäisches Unfallprotokoll
- Assistance
- Ferienkasko
- Rechtschutzversicherung
Generell:
- Annulationskostenversicherung
- Reisegepäckversicherung
- Alba SOS Notfallkarte (Assistance, Sperren Kreditkarten, Kostengutsprachen usw.)
Annullierungskostenversicherung
Schliessen Sie immer noch bei jeder Buchung einer Reise eine separate Annullierungskosten-Versicherung ab?
Oder ist Ihnen schon aufgefallen, dass Ihnen beim Mieten einer privaten Ferienwohnung eine solche Versicherung oft gar nicht angeboten wird?
Dann ist es wichtig für Sie zu wissen, dass die Alba Ihnen diese Deckung im Rahmen Ihrer Hausrat- oder Motorfahrzeug-Assistance-Police für eine Zusatzprämie anbietet und zwar
- gleichzeitig für alle im gleichen Haushalt lebenden Personen
- sowie für sämtliche Reisen während eines ganzen Jahres
Das ist nicht nur einfacher und günstiger. So sind Sie auch immer versichert! Schliessen Sie deshalb diese Deckung in Ihre Police ein, bevor Sie Ihre nächsten Ferien buchen.
Handeln Sie nicht grobfahrlässig, sondern versichern Sie sich dagegen!
Aus der Sicht der Rechtsprechung verhalten wir uns oft unbewusst und sicher nicht in böser Absicht grobfahrlässig (z.B. Nichtangurten im Auto, Unerwartetes Betreten oder Überqueren einer Strasse, Übermüdung am Steuer, Rauchen im Bett). Tritt nun als Folge eines grobfahrlässigen Verhaltens ein Schaden ein, zieht das meistens nicht nur strafrechtliche und administrative Konsequenzen nach sich, sondern der Versicherer kann ebenfalls im Rahmen dieses Verschuldens die Leistungen kürzen, resp. den Versicherungsnehmer an den Kosten beteiligen, was für ihn schwere finanzielle Folgen haben kann.
Die Alba bietet Ihnen deshalb die Möglichkeit, sich gegen die finanziellen Folgen eines solchen grobfahrlässigen Verhaltens zu schützen. Handeln Sie deshalb rechtzeitig, bevor Sie "aus Schaden klug werden".
Alba-Kunden sind schlecht beraten, wenn Sie Ihre Vollkasko-Versicherung nach 2-3 Betriebsjahren in eine Teilkasko umwandeln!
Nachstehend finden Sie 6 wichtige Gründe:
- Bei einem Selbstunfall gibt es keinen haftpflichtigen Dritten, der für den Schaden aufkommt.
- Ob das Fahrzeug alt oder neu ist: Reparaturen sind immer teuer. Reparaturen an älteren Fahrzeugen sind aber meist aufwändiger und daher in der Regel teurer.
- Nach einem Unfall bezahlt die Vollkasko-Versicherung rasch und unkompliziert die Reparaturkosten und verhandelt anschliessend mit der Haftpflichtversicherung eines allfälligen Kollisionsgegners.
- Bei unfallfreiem Fahren (Bonus) ist der Differenzbetrag zwischen Voll- und Teilkasko- Versicherung vielfach so gering, dass sich die Beibehaltung der Vollkasko meistens lohnt.
- Im Sommer erhöht sich das Risiko durch den Ferienverkehr. Im Winter entstehen zusätzliche Risiken durch Schnee, Glatteis und schlechte Sichtverhältnisse.
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Bei Totalverlust im 7. Betriebsjahr beträgt der Wiederbeschaffungswert aufgrund der Zeitwertzusatzversicherung immer noch zwischen 40 - 50 % des ursprünglichen Katalogpreises. Trifft den Lenker keinerlei Verschulden, so zahlt die Haftpflichtversicherung des Kollisionsgegners nur den Zeitwert, welcher bis zu 30 % tiefer sein kann.
Was tun im Schadenfall?
- In den meisten Fällen genügt ein Telefonanruf!
- Unser Telefon-Service ist für Sie 365 mal 24 Stunden abrufbereit
- Während den Büroöffnungszeiten können Sie unsere Generalagentur anrufen, die Ihnen auch behilflich ist, einen geeigneten Handwerker zur Einleitung von Notmassnahmen oder zur Behebung des Schadens zu vermitteln.
- Ausserhalb der Bürozeiten oder in dringenden Fällen steht Ihnen unsere Alba-SOS-Notrufnummer 00800 2522 2522 zur Verfügung. Hier erhalten Sie ebenfalls sofort Hilfestellung und kostenlose Auskunft.
- Sie können uns den Schadenfall aber auch auf unserer Homepage (zur Schadenanmeldung) anmelden. Spätestens am nächsten Tag werden wir Ihnen den Eingang Ihrer Meldung bestätigen und gleichzeitig das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen.
Notmassnahmen: Im Schadenfall sind Sie Ihr eigener Herr und Meister!
- Ihr Haus oder Hausrat ist von einem Schadenereignis betroffen, welches durch eine Alba-Police (Hausrat- oder Gebäude-Sach-Versicherung) versichert ist.
- Ohne Rücksprache mit uns entscheiden Sie sich für erste Massnahmen zur sofortigen Verbesserung Ihrer aktuellen Situation.
- Was immer Sie auch machen: Ohne "Wenn und Aber" übernimmt die Alba Ihre Auslagen bis zum Betrage von Fr. 1'000.--, und zwar zusätzlich zu dem in Ihrer Police vereinbarten Deckungsumfang.
Naturereignisse im Inland
Wussten Sie, dass die Motorfahrzeug-Assistance der Alba die Rückschaffung Ihres Fahrzeuges bis Fr. 300.-- übernimmt, falls Sie dieses infolge höherer Gewalt (z.B. Überschwemmungen oder Lawinen-Niedergänge) stehen lassen müssen?
Elementarschäden im Ausland
Wussten Sie, dass Ihre mitgeführten Effekten auch im Ausland gegen Elementarschäden versichert sind?
Einzige Voraussetzung dafür ist, dass das Feuerrisiko in Ihrer Alba-Hausrat-Police eingeschlossen ist. Die Versicherungssumme beträgt je nach vereinbarter Aussenversicherung Fr. 10'000.-- bzw. Fr. 20'000.--.